Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (im Folgenden: ESBK) eine Anbieterin des "Super Competition" - die Y.________ GmbH - zunächst erfolglos um Einreichung des Geräts
Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (im Folgenden: ESBK) eine Anbieterin des "Super Competition" - die Y.________ GmbH - zunächst erfolglos um Einreichung des Geräts — Richter — Swissrulings